Restrukturierung und Sanierung
Die Kanzlei Bruckhoff begleitet mit ihrem interdisziplinären Portfolio Restrukturierungs- und Sanierungsvorhaben für den Unternehmens-Mittelstand. Dabei legen wir Wert auf ganzheitliche Konzepte unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Erkenntnisse in den Bereichen Insolvenzverwaltung und Insolvenzberatung.
Unser Portfolio umfasst:
Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG)
- Präventive Restrukturierung für Unternehmen nach dem StaRUG außerhalb eines Insolvenzverfahrens
Gesellschaftsrecht
- Vorsorgender Aufbau von Handlungsalternativen, Stress-Test
- Vermeidung von Haftungsrisiken für Geschäftsleiter und Aufsichtsräte in der Krise
- Implementierung und Überwachung von Compliance-Strukturen, Risk-Management
- Kapitalveränderungen, Gesellschafterleistungen
Interimsmanagement
- Treuhändertätigkeit
- Strukturierung von Konzernfinanzierungen
- Erstellen von Sanierungskonzepten
- Verschmelzung, Auf- und Abspaltung, Ausgliederung (UmwG)
- Beratung von Unternehmen in der Krise des Geschäftspartners
- Absicherung von Ausfallrisiken für den Fall der Insolvenz des Geschäftspartners
- Sicherung und Durchsetzung von Rechten der Gläubiger
- Absicherung der Fertigstellung von Projekten
Finanzierung
- Vorbereitung und Begleitung von Gesprächen mit Kreditinstituten
- Restrukturierung von Finanzierungen (Tilgungsaussetzungen, Konditionsanpassungen, Nachbesicherungen)
- Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten bei Verletzung von Finanzkennzahlen oder sonstigen Schwierigkeiten unter Kreditverhältnissen
- Erschließung zusätzlicher Finanzierungsquellen: Factoring, Leasingmodelle (u.a. Sale-and-lease-back), Genussrechte, Anleihen, staatliche Förderprogramme
- Einbindung wirtschaftlicher und politischer Kompetenzträger sowie von Interessenverbänden
Distressed M&A/Debt Equity Swap
- Erwerb von Unternehmen in der Krise und aus der Insolvenz
- Umwandlung von Forderungen in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte
- Verkauf und Kauf von Distressed Assets (notleidende Forderungen, notleidende Unternehmen)
Kreditgeber und Banken
Prüfung der Sanierungsfähigkeit gefährdeter Unternehmen
Beratung und Prüfung der Insolvenzfestigkeit von Sicherheiten
Wahrnehmung der Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter
Steuerrecht
- Prüfung des Insolvenzstatus: Erstellen der Fortbestehungsprognose (Überschuldungs- und Liquiditätsstatus)
- Beratung spezieller insolvenzrechtlicher Bilanzierungs- und Bewertungsfragen
- Verhandlung mit Finanzbehörden und Kommunen, Einholung von verbindlichen Auskünften
- Antrag auf Stundung und/oder Erlass von Steuern aus Sanierungsgewinnen
- Beratung zur Optimierung steuerlicher Verlustnutzung bei Restrukturierung
Arbeitsrecht
- Personalkostensenkung
- Änderungskündigungen
- Kurzarbeit
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Betriebliche Bündnisse für Arbeit
- Transfergesellschaften
- Betriebsübergang nach § 613 a BGB, Outsourcing
- Sanierungstarifverträge zur Beschäftigungssicherung