Private Wealth Management

Werterhalt und Wachstum von Familien- und Unternehmensvermögen

Eine erfolgreiche Strategie für den Erhalt und das Wachstum von Familien- und Unternehmensvermögen beginnt mit der Auswahl der richtigen Partner und den richtigen Verträgen.

Sport, Kunst, Industrie – so individuell, wie die Bereiche, in denen Sie Ihr Vermögen erwirtschaftet haben, so spezifisch und sensibel ist die Definition vertraglicher Inhalte im Rahmen eines Private Wealth Managements zum Erhalt und Ausbau dieser Werte.  

Wir sind spezialisiert auf die Beratung in den Bereichen Unternehmensnachfolge und Erbrecht sowie die Beratung und Vertragsprüfung in den Bereichen Vermögensverwaltung, Vermögensanlage und Family Office. Unsere Kompetenz stellen wir in den Dienst eines optimalen Vertragsverhältnisses, bei dem beispielsweise erb-, gesellschafts-, handels-, steuer- und stiftungsrechtliche Angelegenheiten eine bedeutende Rolle spielen. Dabei sind Professionalität auf höchstem Niveau und absolute Diskretion Grundlagen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.

Mit unserem juristisch und ökonomisch fundierten, vertragsspezifischen Know-how stellen Sie Ihren Erfolg auf eine zukunftsorientierte Basis.

Wir freuen uns auf Ihre Herausforderung!

Unsere rechtliche Tätigkeit im Geschäftsbereich Private Wealth Management umfasst unter anderem

  • Materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht
  • Internationales Privatrecht im Erbrecht
  • Vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung
  • Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft
  • Steuerliche Bezüge zum Erbrecht
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung im Erbrecht
  • Unternehmensnachfolge, Nachfolgeregelungen
  • Vertragsprüfung im Bereich Vermögensverwaltung, Vermögensanlage und Family Office

Ihr Ansprechpartner

Private Wealth Management

  • Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge, des Erbrechts und der Vermögensverwaltung und -anlage unter Berücksichtigung, erb-, gesellschafts-, handels-, steuer- und stiftungsrechtlicher Angelegenheiten.

Nachlasspflegschaften

  • Seit 2015 Bestellung zur Nachlasspflegerin an den Amtsgerichten Brühl und Bonn.
  • Hier ordnungsgemäße Sicherung und Verwaltung von Nachlassvermögen für die (unbekannten) Erben sowie Erbenermittlung.