Zwangsverwaltung

Seit 2010 ist unsere Kanzlei Bruckhoff - Dienstleistung mit Recht in Zwangsverwaltungsverfahren tätig.

  • Als Zwangsverwalter fokussieren wir die ordnungsgemäße und werterhaltende Bewirtschaftung der Objekte.
  • Außerhalb der gerichtlich beauftragten Zwangsverwaltungsverfahren übernehmen wir die Beratung und Vertretung von Verfahrensbeteiligten.
  • Entsprechend § 152 Abs. 1 ZVG ist unsere Zwangsverwaltung darauf fokussiert, alle Handlungen zu optimieren, die erforderlich sind, um das Objekt in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und eine ordnungsgemäße Benutzung sicherzustellen.

Zwangsverwaltung von Grundstücken und Immobilien

Eine erste Inaugenscheinnahme des Zwangsverwaltungsobjekts wird entsprechend unserer Qualtitätsstandards innerhalb von 24 Stunden durchgeführt, die Inbesitznahme erfolgt sodann nach Unterrichtung der Beteiligten innerhalb von 10 Tagen. In dieser Zeit werden bereits etwaige Miet- und Pachtverhältnisse sowie alle rechtlichen Belange geklärt.

Hierbei werden die primären Aufgaben und Pflichten der Zwangsverwaltung in den Vordergrund gestellt:

  • Sicherung des Objekts in seinem wirtschaftlichen Bestand
  • Umfassende Erfassung und Beschreibung des Objekts, der tatsächlichen oder angeblichen Mietverhältnisse, Sicherstellung des Versicherungsschutzes
  • Klärung, Beseitigung und Verhinderung verwertungsschädlicher Miet- und Pachtverhältnisse
  • Gegebenenfalls Verzicht auf Miet- und Pachteinnahmen in bestimmten Fällen (z. B. kurz vor dem Versteigerungstermin)
  • Verbesserung des technischen, kaufmännischen oder rechtlichen Zustandes (z. B. Klärung öffentlich-rechtlicher Rechtsverhältnisse, Schaffung von Rechtssicherheit, betriebswirtschaftliche Sanierung, Ermöglichung von Innenbesichtigungen durch Sachverständige und Interessenten)
  • Befriedigung aus den Nutzungserlösen (unter Einhaltung der Bewirtschaftungsgrundsätze)

In Absprache mit dem zuständigen Amtsgericht sowie dem betreibenden Grundpfandgläubiger berichten wir regelmäßig über die Verfahrenssachstände und erörtern in Problemfällen die weitere Vorgehensweise in persönlichen Gesprächen.

Ihr Ansprechpartner

Zwangsverwaltung

  • Zwangsverwaltung von Immobilien nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen ordnungsgemäßer und werterhaltender Bewirtschaftung des Objektes.
  • Sicherstellung der Gewährleistung des Absonderungsrechts des Gläubigers in der Insolvenz.