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Verbraucherinsolvenzen: Sondereffekt durch gesetzliche Neuregelung abgeflacht

Das Statistische Bundesamt (Destatis) weist in seiner Pressemeldung vom 14.4.2022 einen Anstieg der Verbraucherinsolvenzen um 2,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat aus. Der durch die Neuregelung des Gesetzes zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren bedingte Sondereffekt hat sich demnach erwartungsgemäß abgeschwächt.

Die Neuregelung gilt seit dem 1. Oktober 2020, der verzögernde Effekt zeigt sich in den jährlichen Zahlen der Verbraucherinsolvenzen. So gab es im Jahr 2020 418.000 Verbraucherinsolvenzen nach 626.000 im Vorjahr.

Zur Pressemitteilung:
Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 167 vom 14. April 2022
sowie
Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen