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Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz: Haftungsrisiken vermeiden

Seit Januar dieses Jahres stehen Unternehmen in der Krise mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz neue Möglichkeiten zur Verfügung, um bei drohender Zahlungsunfähigkeit die Insolvenz durch rechtzeitige Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen zu vermeiden. Hintergrund ist die EU-Restrukturierungsrichtlinie, die in Deutschland mit dem „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“ umgesetzt wurde.

Die Zielsetzung ist, Unternehmen durch Sanierung vor dem Eintritt der Insolvenz zu schützen und zu erhalten. Neu stehen unter anderem Möglichkeiten zur Verfügung, die verhindern sollen, dass eine Minderheit der Gläubiger sich einer Sanierung in den Weg stellen können. Voraussetzung ist, dass die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist und ein realistischer Restrukturierungsplan vorgelegt werden kann.

Entscheidend ist, dass die Geschäftsführung bei einer sich abzeichnenden Krisensituation frühzeitig und unverzüglich handelt. Eine umfassende Prüfung und Dokumentation der Situation ist einerseits erforderlich, um die Möglichkeiten einer Restrukturierung abschätzen zu können, vor allem aber auch, um spätere Haftungsrisiken zu vermeiden.

Die Kanzlei Bruckhoff - Dienstleistung mit Recht steht Ihnen gern bei Fragen mit kompetenter Beratung zur Verfügung.