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Stellungnahmen zum Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Harmonisierung des europäischen Insolvenzrechts

Im Dezember des vergangenen Jahres berichteten wir vom seinerzeit veröffentlichten Vorschlag zu einer EU-weiten Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts. Inzwischen liegen diverse Stellungnahmen unterschiedlicher Interessenvertretungen vor, so zum Beispiel von Seiten der

  • NIVD - Neue Insolvenzrechtsvereinigung Deutschlands e.V.
  • IDW - Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
  • BRAK – Bundesrechtsanwaltskammer, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Übereinstimmend wird in den Stellungnahmen hervorgehoben, dass eine europäische Harmonisierung des Insolvenzrechts und auch die gesetzgeberische Zielsetzung grundsätzlich begrüßt werden. Ebenso einig ist man sich jedoch auch hinsichtlich der wesentlichen Kritikpunkte.

Im Fokus steht einerseits die Thematik der vereinfachten Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen und andererseits die so genannten „Pre-Pack-Verfahren“ - der Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen vor der förmlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Bei beiden Themen wird insbesondere eine Schwächung des Gläubigerschutzes befürchtet.

Vereinfachtes Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen

Das IDW weist darauf hin, dass im Richtlinienvorschlag von der Annahme ausgegangen wird, dass in vielen Mitgliedsstaaten mangels Regelung keine geordnete Liquidation solcher Unternehmen erfolgt. Es wird also ein „nicht funktionierendes System“ unterstellt, was auf die Lage in Deutschland aber gar nicht passe. Einig ist man sich auch darin, dass gerade das Ziel eines effektiven und kostenschonenden Verfahrens mit den vorgesehenen Regelungen nicht erreicht werden kann. Die NIVD mahnt eine besondere gesetzgeberische Sorgfalt an, zumal durch eine EU-weite Harmonisierung der Spielraum der nationalen Gesetzgebung und die Handlungsfähigkeit bei Ausnahmesituationen (wie zuletzt etwa vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie) dann eingeschränkt wären.

Pre-Pack-Verfahren

Das IDW betont in seiner Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz zunächst, dass das im Richtlinienentwurf formulierte Ziel nach deutschem Recht zum einen bereits heute erreicht werden könne. Als Problem sieht man zum anderen, dass es sich beim nun geplanten Verfahren wohl nicht um ein Eröffnungsverfahren handele. Vielmehr sei es diesem vorgeschaltet, was im Widerspruch zur hiesigen Rechtslage stehe „weil spätestens die Zahlungsunfähigkeit eine Insolvenzantragspflicht erfordert“.

Im Detail sind die Kritikpunkte den jeweiligen Stellungnahmen zu entnehmen, die wir hier verlinken.

Quellenhinweise:
NIVD - Neue Insolvenzrechtsvereinigung Deutschlands e.V.,
Stellungnahme der NIVD e.V. zum Richtlinienentwurf des europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
IDW - Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.,
Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
BRAK - Bundesrechtsanwaltskammer, Stellungnahme Nr. 10/2023