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Stellungnahme des Bundesrats zur geplanten EU-weiten Harmonisierung des Insolvenzrechts

Neben zahlreichen Einschätzungen aus den Verbänden und von mit dem Insolvenzrecht befassten Berufsgruppen hat sich auch der Bundesrat in einer direkt an die Kommission gerichteten Stellungnahme mit dem Vorschlag zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts befasst. Zustimmung erhält auch hier die grundsätzliche Zielrichtung, Kritik gibt es allerdings an der geplanten Ausgestaltung.

So weist der Bundesrat in seinen Ausführungen eingangs darauf hin, dass die geplante EU-weite Regelung angesichts einer begrenzten Anzahl grenzüberschreitender Insolvenzverfahren vorwiegend nationale Sachverhalte betreffen werde. Da das deutsche Insolvenzrecht über international anerkannte Regelungen zum Umgang mit Unternehmensinsolvenzen verfügt, dürfe eine künftige EU-Regelung nicht zu einer Verschlechterung bestehender Instrumente führen.

Grundsätzliche Zustimmung findet die vorgeschlagene Regelung einer Mindestharmonisierung, da sie zu gleichen Wettbewerbsvoraussetzungen beiträgt, der Bundesrat regt hier jedoch an, den Fokus stärker auf ein einheitliches Mindestschutzniveau zugunsten der Gläubiger zu setzen. Ebenfalls begrüßt wird die Schaffung von Mindeststandards im Insolvenzanfechtungsrecht, da sie bei grenzüberschreitenden Investitionsvorhaben mehr Rechtssicherheit schaffen kann.

Die Kritik des Bundesrats an den Plänen hinsichtlich der Regelungen für so genannte Kleinstunternehmen deckt sich mit Hinweisen aus diversen bisherigen Stellungnahmen, insbesondere lehnt der Bundesrat eine zwingende Einführung des „vereinfachten Liquidationsverfahrens für zahlungsunfähige Kleinstunternehmen“ ab, da sie im Konflikt mit bisherigen, hierzulande geltenden Regelungen stehen würde. Insbesondere sei die beabsichtigte Kostenreduzierung mit den Vorschlägen aus Brüssel nicht zu erreichen, im Gegenteil müssten sogar Personalressourcen in der Justiz aufgebaut werden.

Im Detail sind diese und weitere Kritikpunkte der unten im Original verlinkten Stellungnahme des Bundesrats zu entnehmen.

Quellenhinweise:
Bundesrat, Archiv: Drucksache 25/23 (Beschluss) – Download (PDF)