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Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Harmonisierung des europäischen Insolvenzrechts - Weitere Stellungnahmen

Da weitere Reaktionen auf den EU-Entwurf zur Harmonisierungsrichtlinie des Insolvenzrechts vorliegen, greifen wir das Thema erneut auf, siehe auch unsere News vom 6. März. So liegen weitere Stellungnahmen vor vom

  • DAV – Deutscher Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein e.V.
    sowie
  • VID – Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V.

Wie bereits in den zuvor kommentierten Stellungnahmen betont auch der DAV ausdrücklich eine grundsätzliche Unterstützung für die Zielrichtung der Initiative zur EU-weiten Harmonisierung des Insolvenzrechts. Im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung wird allerdings die Schaffung von Öffnungsklauseln für solche Mitgliedsstaaten angemahnt, in denen bereits effektive Verfahrenslösungen existieren.

Dies schließt an den Hinweis aus der Stellungnahme des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.) an, nach der der Richtlinienentwurf von der Voraussetzung eines „nicht funktionierenden Systems“ ausgehe. Entsprechende Öffnungsklauseln wären geeignet, um dieser Problematik zu begegnen und eine Verschlechterung der Situation in Ländern mit prinzipiell funktionierender Rechtslage zu vermeiden.

Der VID setzt sich in seiner sehr ausführlichen Stellungnahme kritisch mit zahlreichen Punkten des Entwurfs auseinander, darunter u.a. auch die anderenorts beanstandeten Themen „Liquidation zahlungsunfähiger Kleinstunternehmen“ sowie „Pre-Pack-Verfahren“.

Insbesondere wird in einer grundsätzlichen Einschätzung festgestellt, dass „Die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern […] in keinem der 73 Artikel angesprochen“ würden. Vielmehr werden, wie es weiter heißt, sogar „weitgehende Eingriffe in Arbeitnehmerrechte zugelassen“. Ebenfalls kritisch setzt sich die Stellungnahme mit Einschnitten beim Gläubigerschutz auseinander.

Die Originaltexte der Stellungnahmen sind nachfolgend verlinkt.

Quellenhinweise:
DAV – Deutscher Anwaltverein, Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins (DAV) Nr. 13/2023
VID – Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V., VID-Stellungnahme vom 9.3.2023 zum Download