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Insolvenzverwalter hat keinen Anspruch auf Auskunft über die steuerlichen Verhältnisse eines Insolvenzschuldners

Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lt. Pressemitteilung vom 25.2.2022 entschieden. Der klagende Insolvenzverwalter begehrte unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen steuerliche Auskünfte zu zwei insolventen Gesellschaften, das zuständige Finanzamt hatte die Anträge unter Berufung auf das Steuergeheimnis abgelehnt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass der Kläger keinen Anspruch auf Informationszugang zu steuerlichen Daten der Finanzbehörden hat und hat damit die vorherigen Urteile des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts abgeändert.

Zur Pressemitteilung:
Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung Nr. 14/2022 vom 25.02.2022