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Gütesiegel InsO Excellence für sichere und transparente Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren: Linda Nowak und Dr. Holger-René Bruckhoff erhalten Zertifizierung

Seit über 10 Jahren deckt die Kanzlei Bruckhoff – Dienstleistung mit Recht ein interdisziplinäres Portfolio aus dem Gebiet des Wirtschaftsrechts ab mit einer Spezialisierung auf das Insolvenzrecht und die Bereiche Insolvenzberatung, Restrukturierung und Sanierung sowie Insolvenzverwaltung.

Wir freuen uns, dass Linda Nowak und Dr. Holger-René Bruckhoff, Partner*Innen, Rechtsanwält*Innen und Insolvenzverwalter*Innen der Kanzlei Bruckhoff – Dienstleistung mit Recht nach erfolgreicher Zertifizierung nun mit dem Gütesiegel der InsO Excellence ausgezeichnet wurden.

InsO Excellence - das Gütesiegel für sichere und transparente Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren

Das Siegel ist auf die spezifischen Anforderungen von Insolvenzverwaltung, Sachwaltung und Restrukturierung zugeschnitten. Die Zertifizierung erfolgte durch die Zertifizierungsgesellschaft DQS auf Basis der Kriterien des „Gravenbrucher Kreis“, einem seit rund 30 Jahren bestehenden Zusammenschluss von Vertretern führender und überregional tätiger deutscher Insolvenzkanzleien.

Der „Gravenbrucher Kreis e.V.“ umfasst derzeit deutschlandweit 19 aktive und drei passive Mitglieder aus 19 Kanzleien, die das Gütesiegel führen. Außerdem sind 24 weitere lizensierte Insolvenzverwalter aus zwölf Kanzleien auf Basis der InsO Excellence-Kriterien zertifiziert. Dr. Holger-René Bruckhoff und Linda Nowak - die bundesweit dritte erfolgreich zertifizierte Insolvenzverwalterin - wurden heute als 25. und 26. Zertifikatsträger*Innen mit dem Gütesiegel ausgezeichnet.

Dieser eng begrenzte Kreis - mit Stand 8. September 2023 in Summe 48 Zertifikatsinhaber*Innen aus 32 Kanzleien - verpflichtet sich zur Einhaltung höchster professioneller Standards.

Im Rahmen der Zertifizierung erfolgen intensive Prüfungen der gesamten Geschäftsabläufe, so zum Beispiel Kanzleiorganisation und Personalmanagement, externe Kommunikation, Berichtswesen, Complianceregelungen und Datensicherheit. Ein weiterer Schwerpunkt der Zertifizierung ist die Einhaltung höchster Qualitäts- und Leistungsstandards in der Handhabung von Insolvenzverfahren. Das Regelwerk beruht auf den spezifischen Anforderungen an Restrukturierungsexperten und Insolvenzverwalter. Das Zertifizierungsaudit umfasst die Prüfung von insgesamt 193 Kriterien, die unter anderem auf den Zertifizierungen nach ISO 9001 und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) beruhen, aber darüber hinausgehen. Damit umfasst das Siegel weit mehr als die vom Verband der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (VID) geforderten Zertifizierungen. Als Insolvenzverwalter und Sachwalter sind die Träger des Gütesiegels InsO Excellence höchsten Ansprüchen an Prozesssicherheit, Transparenz und Gläubigerschutz verpflichtet.

„Ich freue mich über die erfolgreiche Zertifizierung. Uns ist es wichtig, allen Beteiligten die Sicherheit zu geben, dass ihr Verfahren bei uns in guten und professionellen Händen ist und wir nach höchsten Qualitätsstandards arbeiten. Das Gütesiegel ist ein weiterer Beleg dafür“, so Dr. Holger-René Bruckhoff, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Insolvenzverwalter. Insolvenzverwalterin Linda Nowak ergänzt: „Die durchweg positiv verlaufene Prüfung der kanzleiinternen Verfahrensabläufe gelingt nur mit einem Team, das die Qualitätsanforderungen in der Insolvenzverwaltung kennt und in der täglichen Arbeit konsequent umsetzt. Deshalb gilt der Dank auch unseren Mitarbeiter*Innen.“

Kölner Leitlinien zur Zusammenarbeit mit dem Insolvenzgericht

Das Amtsgericht in Köln hatte nach einem die Auswahl von Insolvenzverwalter*Innen betreffenden Beschluss (IX AR(VZ) 1/20) des Bundesgerichtshofs im Juni des vergangenen Jahres die Qualitätsstandards der Berufsausübung aktualisiert. Die Leitlinien heben ausdrücklich auf die Zertifizierung nach InsO Excellence-Kriterien ab, wörtlich heißt es: „Die Orientierung an Qualitätsstandards der Berufsausübung wie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) sowie eine Zertifizierung etwa nach „DIN EN ISO 9001“, VID CERT oder InsO Excellence können ein Kriterium für die Bestellung in größeren Verfahren mit laufendem Geschäftsbetrieb, Arbeitnehmern und/oder höherer Masse sein.“

Die Kanzlei Bruckhoff - Dienstleistung mit Recht verfügt mit ihren Partner*Innen, den Insolvenzverwalter*Innen Linda Nowak und Dr. Holger-René Bruckhoff, über sämtliche geforderten Qualitätsstandards.

Weitere Informationen zur Zertifizierung finden Sie auf der Website des  "Gravenbrucher Kreis" sowie bei der Zertifizierungsgesellschaft DQS

Zertifikate:
Linda Nowak, Zertifikat InsO Excellence
Dr. Holger-René Bruckhoff, Zertifikat InsO Excellence

Quellenhinweise:
Bundesgerichtshof, Beschluss IX AR(VZ) 1/20
ZRI online, Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz, Amtsgericht Köln: Kölner Leitlinien zur Zusammenarbeit mit dem Insolvenzgericht