News

EU-Kommission veröffentlicht Richtlinienentwurf zur Harmonisierung des europäischen Insolvenzrechts

Im Rahmen des Aktionsplans zur Vertiefung der Kapitalmarktunion hat die EU-Kommission nun ihre Vorschläge zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts veröffentlicht. Das Ziel ist, gemeinsame Mindeststandards für alle Mitgliedsstaaten zu schaffen sowie relevante Elemente der Insolvenzrichtlinien zu vereinheitlichen. Die Kommission sieht Handlungsbedarf, da nicht davon auszugehen ist, dass Reformen auf nationaler Ebene zu einer Vereinheitlichung der Insolvenzsysteme führen können.

Unter anderem ist geplant, dass Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie grenzüberschreitend tätige Unternehmen – von vereinheitlichten Bedingungen profitieren sollen. Außerdem soll Rechtssicherheit für Investoren geschaffen werden, um so mehr grenzüberschreitende Investitionen zu ermöglichen. Profitieren sollen insbesondere auch insolvente Kleinstunternehmen, denen durch die neuen Regelungen der Zugang zu schnellen und kostengünstigen Verfahren ermöglicht werden soll.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Vorschläge der Kommission die Beratungen, die Anfang des kommenden Jahres beginnen, passieren werden.

Quellenhinweise:
Europäische Kommission: Questions and Answers on the Commission's proposals on corporate insolvency and listing
Europäische Kommission, Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL harmonising certain aspects of insolvency law: Download PDF (in Englisch)