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Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz, Stellungnahme des VID

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im September einen ersten Referentenentwurf zu einem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vorgelegt. Ziel ist, im Anschluss an die Reformen der Vorgängerregierung weitere erforderliche Rechtsanpassungen zur Förderung der Digitalisierung in allen Verfahrensordnungen umzusetzen. Im Hinblick auf das Insolvenzrecht beschreibt der Entwurf die Ziele konkret so: „Im Insolvenzrecht sollen die Möglichkeiten der elektronischen Forderungsanmeldung und der elektronischen Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern erweitert werden.“ Insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen auf das Insolvenzrecht hat der Verband der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (VID) im November eine Stellungnahme vorgelegt. Grundsätzlich wird dabei der weitere Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung von Insolvenzverfahren begrüßt.

Scharf kritisiert werden jedoch die geplanten Änderungen der Insolvenzordnung in Bezug auf die Einführung eines verpflichtenden elektronischen Gläubigerinformationssystem (eGIS) in allen Insolvenzverfahren. Dabei verfolge der Entwurf erkennbar das Ziel, eine solche digitale Plattform nicht in die Hände der Justiz, sondern in die Hände der Insolvenzverwalter/Sachwalter zu legen. In dem Zusammenhang wird in der Stellungnahme auf ein bereits in Belgien angewendetes System „RegSol“ verwiesen, welches nach Auffassung des VID der vom BMJ vorgeschlagen Lösung „deutlich überlegen“ ist. Insbesondere wird auf mangelnde Konsistenz der von Insolvenzverwaltern derzeit eingesetzten Gläubigerinformationssysteme hingewiesen - es mangele an „vereinheitlichten Standards und Formaten und damit an Effektivität“.

Im Weiteren geht die Stellungnahme auf Anschlussfragen ein, die sich zwangsläufig ergeben würden, wenn der Gesetzgeber an der Entscheidung festhält, die bisher eingesetzten Gläubigerinformationssysteme als zentralen Zugangspunkt für sämtliche Informationen im Verfahren auszubauen. Weiter wird auf diverse offene Fragen oder Unklarheiten im Gesetzestext hingewiesen, unter anderem in Hinblick auf den Wirkungsbereich. Hier sei die Klarstellung erforderlich, dass die Verpflichtung für ein eGIS tatsächlich für alle Insolvenzverfahren, also sowohl für Verbraucherinsolvenzverfahren als auch für Regelinsolvenzverfahren gelte. Im Gesetzestext bliebe dies bisher unklar. Den Referentenentwurf (PDF) und den vollständigen Text der Stellungnahme finden Sie nachfolgend verlinkt.

Quellenhinweise:
Bundesministerium der Justiz, Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 05.9.2023, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (VID), Stellungnahme, 28.11.2023: RefE eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz, Stellungnahme des VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz