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Anpassungen am Sanierungs- und Insolvenzrecht treten mit dem heutigen Tag in Kraft

Im Rahmen des dritten Entlastungspakets hat der Gesetzgeber eine zeitlich begrenzte Änderung des Sanierungs- und insolvenzrechtlichen Krisenfolgenabmilderungsgesetzes (SanInsKG) beschlossen, die ab dem 9.11.2022 in Kraft getreten ist (Bun­des­ge­setz­blatt). Die Änderung schließt an das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz an und betrifft den Zeitraum bis inklusive 31.12.2023.

Die wesentlichen Änderungen:

  • Der Prognosezeitraum für die insolvenzrechtliche Fortführungsprognose wird von zwölf auf vier Monate reduziert.
  • Der Planungszeitraum für Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplanungen verkürzt sich von sechs auf vier Monate.
  • Die Höchstfrist für die Insolvenzantragstellung wegen Überschuldung verlängert sich von derzeit sechs auf acht Wochen.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens erklärte der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann dazu: „Der Krise treten wir als Bundesregierung entschieden entgegen – mit unterschiedlichsten Maßnahmen. […] Heute haben wir zudem eine Änderung des Insolvenzrechts beschlossen. Diese Änderung ist Teil des dritten Entlastungspakets, eine schnelle Umsetzung ist mir wichtig. Sie hilft in ihrem Kern gesunden Unternehmen, die aber wegen der aktuellen Unwägbarkeiten nicht sicher planen können.“

„Im Hinblick auf die aktuelle Krisensituation ist insbesondere die Verkürzung des Prognosezeitraums hervorzuheben. Die instabile Situation an den Energiemärkten erschwert langfristige Prognosen und birgt Risiken für ansonsten tragfähige Geschäftsmodelle. Andererseits ist zur seriösen Beurteilung der Situation eine kontinuierliche Fortschreibung der Prognosen wichtig.“ meint Dr. Holger-René Bruckhoff, LL.M.

Zur Pressemitteilung:
Bundesministerium der Justiz,Temporäre Anpassungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht beschlossen

Wir weisen darauf hin, dass die Gesetzesänderung unter Umständen auch bereits laufende Insolvenzeröffnungsverfahren betreffen kann. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Fortführungsprognose durch den verkürzten Zeitraum positiv ausfällt. Unsere Anwälte bei Bruckhoff – Dienstleistung mit Recht bieten Ihnen kompetente Beratung.