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IDW befürwortet Berufsrecht-Reform für Insolvenzverwalter - Umfrage zeigt Skepsis in der Praxis

Am 23. Oktober hat auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) eine weitere Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger (InsAG) veröffentlicht. Darin begrüßt das IDW die geplante Neuregelung des Berufsrechts für Insolvenzverwalter, Sachwalter und Restrukturierungsbeauftragte. Insbesondere der interdisziplinäre Ansatz des Entwurfs, der Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und Steuerberatern einen gleichberechtigten Zugang zu diesen Tätigkeiten ermöglichen soll, findet hier ausdrückliche Zustimmung.

Konkret fordert das IDW, künftig - abweichend zur bisherigen Handhabung - neben natürlichen auch juristische Personen als insolvenzrechtliche Amtsträger zuzulassen. Damit möchte man den Anforderungen moderner Kanzleien und Gesellschaften Rechnung tragen. Außerdem spricht sich das Institut dafür aus, die vorgesehene mündliche Prüfung um eine schriftliche Klausur zu ergänzen und regt an, in den Prüfungskommissionen die betriebswirtschaftlichen Anforderungen der Tätigkeit angemessen abzubilden. Auch die geplante eigenständige Berufskammer unterstützt das IDW - sie könne dazu beitragen, bestehende Strukturen aufzubrechen und einen gleichberechtigten Zugang zum Beruf zu fördern. Zugleich mahnt das IDW an, zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu minimieren und die Kammeraufgaben schlank auszugestalten.

Zustimmung zum Berufsrecht für Insolvenzverwalter, unterschiedliche Positionen zur Kammer

Mit seiner grundsätzlichen Unterstützung der Reform steht das IDW inhaltlich dem Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) nahe, der den Referentenentwurf bereits bei dessen Vorlage ausdrücklich begrüßt hatte. Unterstützung findet dort auch die eigenständige Insolvenzverwalterkammer.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) lehnt diese Organisationsform dagegen ab, wie hier bereits berichtet. Sie befürwortet zwar einheitliche Standards, plädiert aber für eine Einbindung der Insolvenzverwalter in die bestehende anwaltliche Selbstverwaltung.

Das IDW teilt diese grundlegenden Bedenken nicht. Es sieht gerade in der eigenständigen Kammer eine Möglichkeit, die unterschiedlichen Berufsgruppen gleichberechtigt einzubeziehen. Die Forderung nach einer schlanken Organisation zeigt allerdings, dass auch aus Sicht der Befürworter die konkrete Ausgestaltung der neuen Selbstverwaltung entscheidend bleibt.

Umfrage der NIVD: Mehrheit gegen zusätzliche Regulierung und eigene Kammer

Ein abweichendes Bild ergibt die Online-Umfrage der Neuen Insolvenzrechtsvereinigung Deutschlands (NIVD). Unter den 240 Rückmeldungen waren 216 Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter. 75 Prozent aller Teilnehmenden sehen keinen Bedarf für eine weitere gesetzliche Regulierung des Berufsrechts, unter den Insolvenzverwaltern liegt der Anteil bei 74 Prozent. Eine eigene Insolvenzverwalterkammer lehnen 82 Prozent der Teilnehmenden ab. Die Ergebnisse veröffentlichte die NIVD in einer Zusammenfassung.

Dr. Holger-René Bruckhoff, Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht verfolgt die Debatte um die Ausgestaltung des Berufsrechts und eine mögliche eigenständige Berufskammer: „Bemerkenswert ist, wie unterschiedlich die Vorstellungen über die konkrete Ausgestaltung des Berufsrechts sind, obwohl grundsätzlich breite Zustimmung zu einer einheitlichen Regelung besteht. Der Gesetzgeber hat sich mit seinem Entwurf bereits klar für eine eigene Kammer ausgesprochen. Nun wird sich zeigen, wie man in Berlin die unterschiedlichen Positionen und Argumente im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt und daraus eine tragfähige gesetzliche Regelung entwickelt.“

Quellenhinweise:
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., News vom 23.10.26: „Entwurf des InsAG: Einheitliches Berufsrecht für insolvenzrechtliche Amtsträger“
Neue Insolvenzrechtsvereinigung Deutschlands e.V. (NIVD), NIVD-Umfrage zum Berufsrecht - Was sagt die Branche?

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