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Justizministerium legt Referentenentwurf zum Berufsrecht für Insolvenzverwalter vor - Wegweisender Schritt für die Sanierungspraxis
Am 24. Juli hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen lang erwarteten offiziellen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger (InsAG-E) veröffentlicht. Damit hat das seit vielen Jahren von Politik und Praxis angemahnte Berufsrecht für Insolvenzverwalter, Sachwalter und Restrukturierungsbeauftragte eine entscheidende erste Hürde genommen. Ziel der Gesetzgebungsinitiative ist ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für Ausbildung, Zulassung und Berufsausübung, der die bisherige Praxis grundlegend reformieren soll. Denn bisher wird die Qualifikation von Insolvenzverwaltern in Deutschland traditionell über die Listung an den über 100 Insolvenzgerichten einzeln sichergestellt. Dieser Zustand wurde von Fachverbänden wie dem Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) seit Jahren als unzeitgemäß, intransparent und bürokratisch kritisiert, wobei insbesondere die fehlende bundesweit einheitliche Zulassung für Insolvenzverwalter kritisiert wurde.
Der Gesetzgebungsakt der Bundesregierung im Rahmen der Initiative zum Bürokratieabbau ist nun ein wichtiger Schritt, um Qualität, Unabhängigkeit und Ausbildung auf eine stabile und einheitliche Basis zu stellen. Anlässlich der Vorstellung des Entwurfs erklärte Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
„In Deutschland prüft jedes der über 100 Insolvenzgerichte eigenständig, ob eine Person für die Übernahme insolvenzrechtlicher Ämter geeignet ist. Das kostet Zeit und Geld und führt zu uneinheitlichen Voraussetzungen. Das wollen wir ändern. Wir wollen ein einheitliches Zulassungssystem für insolvenzrechtliche Ämter einführen, das eine bundesweite Tätigkeit ermöglicht. Damit entlasten wir die Gerichte und geben den Berufsträgerinnen und Berufsträgern Sicherheit. Gleichzeitig schaffen wir klare Strukturen für die Zulassung. Die Aufsicht führt künftig die neue Kammer der insolvenzrechtlichen Berufsträger. So stärken wir den Rechtsstaat und bauen unnötige Bürokratie ab.“
Neue Kammer für Insolvenzverwalter und Restrukturierungsbeauftragte?
Die Schaffung eines eigenständigen Berufsrechts für insolvenzrechtliche Amtsträger hat eine lange Vorgeschichte. Seit den großen Reformen der Insolvenzordnung (InsO) wurde wiederholt kritisiert, dass ein so zentraler und haftungsträchtiger Bereich wie die Insolvenzverwaltung noch immer nicht einheitlich gesetzlich geregelt war. Bislang mussten Verwalterkandidaten bei den lokalen Insolvenzgerichten Qualifikationsnachweise vorlegen, wobei jedes Gericht die Eignung nach eigenen Kriterien prüfte. Dies führte zu einem immensen bürokratischen Aufwand bei den Gerichten und den Berufsträgern, zu doppelten Prüfungen und zu einer stark fragmentierten Praxis. Eine Modernisierung und Entbürokratisierung mit dem Ziel einer transparenten und bundesweit einheitlichen Zulassung war deshalb lange eine zentrale Forderung, um eine sanierungsorientierte und qualitativ hochwertige Insolvenzverwaltung zu erreichen. Dies gewinnt insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Eigenverwaltungen sowie Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren weiter an Bedeutung.
Der Entwurf setzt an den strukturellen Schwächen des bisherigen Systems an, definiert die Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes im Detail und legt den künftigen Geltungsbereich fest - umfasst werden alle Personen, die als (vorläufige) Insolvenzverwalter, Sachwalter, Restrukturierungsbeauftragte oder in vergleichbaren Bereichen tätig werden wollen. Als elementare Grundvoraussetzung führt das Justizministerium ein verbindliches, bundesweites Zulassungsverfahren ein, das sich an bewährten Best Practices der gerichtlichen Eignungsprüfungen orientiert, diese jedoch vereinheitlicht. Künftig dürfen Insolvenzgerichte Personen nur noch dann zum Insolvenzverwalter oder Restrukturierungsbeauftragten bestellen, wenn diese über die definierten formellen Kriterien und eine zentral erteilte Zulassung verfügen. Die bisherige kleinteilige und zeitintensive Mehrfachprüfung bei den Einzelgerichten entfällt damit. Als Zulassungsvoraussetzung müssen Bewerberinnen und Bewerber neben einer praktischen Ausbildung und dem Bestehen einer theoretischen Prüfung entweder ein juristisches Staatsexamen oder alternativ ein mit einem Master beziehungsweise einem vergleichbaren akademischen Grad abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium vorweisen, womit der Weg nicht nur Juristen, sondern ausdrücklich auch qualifizierten Fachkräften anderer Fachrichtungen offensteht.
Nach den Diskussionen der letzten Jahre sieht der Entwurf nun vor, dass die bundesweite Zulassung sowie die Führung eines zentralen Berufsträgerregisters nicht durch staatliche Behörden, sondern in organisierter Selbstverwaltung erfolgen sollen. Der von der Justizministerkonferenz zwischenzeitlich vorgelegte Vorschlag, eine zentrale und behördlich geführte Vorauswahlliste zu schaffen, ist damit vom Tisch. Stattdessen soll eine eigene Berufsträgerkammer eingerichtet werden, deren Pflichtmitgliedschaft unmittelbar an die erteilte Zulassung geknüpft ist.
Diese Kammer übernimmt neben der Zulassungs- und Registerführung auch die Trägerschaft für eine verfahrensübergreifende Berufsaufsicht, um Informations- und Kontrolllücken zu schließen. Ergänzt wird dieses Organisationsmodell durch die Etablierung einer spezialisierten Berufsgerichtsbarkeit mit eigenen Kammern bei den Landgerichten sowie entsprechenden Senaten bei den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. So sollen Verstöße gegen Berufspflichten gegebenenfalls einheitlich sanktioniert werden können.
BRAK und VID bewerten den Referentenentwurf unterschiedlich
In einer ersten Stellungnahme bewertet der VID den vorgelegten Referentenentwurf grundsätzlich positiv und sieht darin einen entscheidenden und überfälligen Schritt, um allgemeinverbindliche Regeln zur Ausbildung, Zulassung und Berufsausübung zu etablieren. Die vom Ministerium geplante bundesweite Zulassung wird als Maßnahme zur Professionalisierung des Berufsstands positiv gewertet. Der VID plant, den Gesetzgebungsprozess im Dialog gemeinsam mit den im Verband organisierten Berufsträgern konstruktiv zu begleiten, und betont, dass der Gesetzentwurf dem wichtigen Anliegen nachkommt, erfahrene Kolleginnen und Kollegen mitzunehmen und gleichzeitig dem Nachwuchs einen Einstieg ohne unüberwindbare Hürden zu ermöglichen.
Deutlich kritischer fällt hingegen die Reaktion der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aus, die den Entwurf in ihrer Pressemitteilung als „falschen Weg“ und „nicht systemgerecht“ kritisierte. Die BRAK hatte jahrelang einen anderen Weg favorisiert - die Regulierung sollte demnach über eine Novelle der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) unter dem bestehenden Dach der Rechtsanwaltskammern erfolgen, da die überwiegende Mehrheit der Insolvenzverwalter ohnehin zugelassene Rechtsanwälte sind. Bereits 2022 hatte die BRAK zusammen mit Fachverbänden einen Konsensvorschlag für eine zentrale Stelle unter dem Dach der BRAK vorgelegt.
Entsprechend kritisch sieht man die im aktuellen Entwurf vorgesehene Schaffung einer eigenständigen Kammer und warnt vor Doppelstrukturen: Anwälten drohe eine zweite Pflichtmitgliedschaft, zusätzliche Beiträge, eine separate Berufsaufsicht sowie eine isolierte Berufsgerichtsbarkeit. Als besonders kritisch wird dabei angesehen, dass neue insolvenzrechtliche Berufspflichten im Zweifelsfall Vorrang vor den anwaltlichen Pflichten haben sollen.
Weiterer Verlauf und Gesetzgebungsverfahren
Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs haben die formalen Anhörungen begonnen. Betroffene Verbände und Kammern wie der VID und die BRAK sowie weitere Fachkreise haben nun bis zum 25. September die Gelegenheit, ihre detaillierten Stellungnahmen abzugeben. Nach Ablauf der Stellungnahmefrist wird das Ministerium die Rückmeldungen auswerten, den Entwurf gegebenenfalls anpassen und als Regierungsentwurf in das parlamentarische Verfahren einbringen. Für Kanzleien und spezialisierte Anwälte bedeutet dies, die kommenden Monate intensiv zur Auseinandersetzung mit den geplanten strukturellen Veränderungen zu nutzen. Denn das Gesetz stellt langfristig neue Weichen für die Zulassung von Restrukturierungsbeauftragten und Insolvenzverwaltern.
Dr. Holger-René Bruckhoff, Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, meint zum aktuellen Stand der Gesetzgebung: „Dieser Referentenentwurf ist überfällig und grundsätzlich positiv für unsere Praxis zu bewerten - wenn das Gesetz kommt, überwinden wir die Vielzahl der unterschiedlichen gerichtlichen Vorauswahllisten. Unsere persönliche Erfahrung bestätigt, dass die Auswahlkriterien der Insolvenzgerichte unterschiedlich ausgestaltet sind - ein erheblicher bürokratischer Aufwand, auch für die Gerichte! Dass nun ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für Insolvenzverwalter kommen soll, ist nur zu begrüßen. Als Rechtsanwalt mit zusätzlicher Qualifikation im Finanz- und Vermögensmanagement kann ich bestätigen, dass moderne Insolvenzverwaltung längst nicht nur juristisches Wissen, sondern auch finanzwirtschaftliches Verständnis und ein kaufmännisches Fundament erfordert. Die vorgesehene Schaffung einer eigenen Kammer ist inhaltlich nachvollziehbar und im Hinblick auf die im Entwurf formulierten Zugangsvoraussetzungen letztlich auch konsequent.“
Linda Nowak, Rechtsanwältin und Insolvenzverwalterin bei Bruckhoff - Dienstleistung mit Recht, ergänzt: „Das sehe ich ebenso. Die fachliche Vereinheitlichung und die klare Strukturierung von Zulassung und Aufsicht sind ein Schritt in die richtige Richtung und aus meiner Sicht geeignet, eine einheitliche Qualität in der Insolvenzverwaltung, Restrukturierung und Sanierung langfristig sicherzustellen. Jetzt sind wir als Praktiker gefragt, uns über die Verbände einzubringen. Der Entwurf bietet aus meiner Sicht eine gute Basis, die im laufenden Verfahren gegebenenfalls noch optimiert werden kann.“
Quellenhinweise:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Pressemitteilungen: „Gesetz zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger“
Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands, Pressemitteilung vom 24.7.2026: „Berufsrecht für InsolvenzverwalterInnen – Referentenentwurf des BMJV ebnet Weg für allgemeinverbindliche Regeln zur Ausbildung, Zulassung und Berufsausübung“
Bundesrechtsanwaltskammer, Presseerklärung 15/2026 vom 24.07.2026: „Der falsche Weg – staatliche Aufsicht nicht systemgerecht | BRAK kritisiert geplantes Berufsrecht der Insolvenzverwalter“

