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Berufsrecht für Insolvenzverwalter - der Referentenentwurf in der Fachdiskussion

Das EXIS|TENZ MAGAZIN für Finanzen, Restrukturierung, Sanierung und Wirtschaft beschäftigt sich in seiner aktuellen 63. Ausgabe im Titelthema mit der Fachdiskussion um das Gesetzgebungsverfahren zum Berufsrecht für Insolvenzverwalter - mit dabei ein Statement aus der Kanzlei Bruckhoff - Dienstleistung mit Recht aus unserem hier veröffentlichten News-Betrag „Justizministerium legt Referentenentwurf zum Berufsrecht für Insolvenzverwalter vor - Wegweisender Schritt für die Sanierungspraxis“ vom 28.7.2026. Wir danken Detlef Fleischer für die Veröffentlichung.

Dr. Holger-René Bruckhoff hatte in seinem Statement darauf hingewiesen, dass die Einrichtung einer eigenen Kammer im Hinblick auf die Zugangsvoraussetzungen aus seiner Sicht konsequent sei. Seine Position ist auch im Zusammenhang mit verfassungsrechtlichen Bedenken zu sehen, die u.a. die Rechtsanwaltskammer Berlin im Zuge der langjährigen Debatte um das Berufsrecht für Insolvenzverwalter unter Verweis auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geäußert hat. Das Gericht hatte damals festgestellt, dass die Tätigkeit als Insolvenzverwalter einen eigenständigen Beruf darstelle und somit vom Beruf des Rechtsanwalts zu unterscheiden sei - beide Rollen sind demnach „wesensfremd“: während das Profil des Rechtsanwalts durch die einseitige Interessenvertretung einer Partei geprägt ist, erfordert die Insolvenzverwaltung eine strikte Unabhängigkeit gegenüber allen Gläubigern sowie dem Schuldner.

Eigenständige Kammer als folgerichtige Antwort auf unterschiedliche Berufsbilder

Auch der Geschäftsführer des Verbands Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID), Dr. Andreas Kästner, setzt sich in einem Gastbeitrag für die Legal Tribune Online (LTO) kritisch mit der Position der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zum Referentenentwurf auseinander. Dr. Kästner argumentiert, dass die Kritik der BRAK an der geplanten Struktur an wesentlichen Punkten vorbeigeht. Ein zentraler Aspekt seiner Analyse ist die Ablehnung einer Integration der Insolvenzverwalter in die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Er vertritt die Ansicht, dass es hierfür, anders als behauptet, nie einen breiten Konsens gegeben habe und bereits einzelne Kammern, wie die oben bereits erwähnte RAK Berlin, ein solches Modell als systemfremd abgelehnt hätten. Aus seiner Sicht führt die Priorisierung insolvenzrechtlicher Pflichten gegenüber anwaltlichen Pflichten im Entwurf nicht zu einer Schwächung des Anwaltsberufs, sondern schafft vielmehr notwendige Rechtsklarheit.

Dr. Kästner begründet die Notwendigkeit einer eigenen Kammer ebenfalls mit der fundamentalen Verschiedenheit der Rollen. Das Leitbild des parteiischen Interessenvertreters im Anwaltsberuf sei nicht mit der Rolle des unabhängigen Amtsträgers in der Insolvenzverwaltung vereinbar. Zudem sei eine Unterordnung unter die Rechtsanwaltskammern aufgrund der multiprofessionellen Zusammensetzung der Insolvenzverwalter, zu denen auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gehören, demokratisch und verfassungsrechtlich nicht haltbar, da eine Berufsgruppe nicht über eine andere entscheiden dürfe. Damit stützt Dr. Kästner die Auffassung, dass eine eigenständige Kammer die einzig folgerichtige Lösung sei, um die unterschiedlichen Berufsbilder rechtlich sauber zu trennen.

Hinweis zur Transparenz: Entgegen der ursprünglich in Fachkreisen kommunizierten Frist zur Stellungnahme bis 25. September 2026 läuft das offizielle Beteiligungsverfahren zum Referentenentwurf noch bis zum 23. Oktober 2026

Quellenhinweise:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Pressemitteilungen: „Gesetz zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger“
Rechtsanwaltskammer Berlin, Schreiben vom 26.09.2019 an die Bundesrechtsanwaltskammer, „Stellungnahme zum Eckpunktepapier zur Einführung eines Berufsrechts für Insolvenzverwalter BRAK-Nr. 283/2019“
Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 80/2004 vom 18. August 2004 „Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht“
Legal Tribune Online, „Insolvenzverwalter bekommen eigenes Berufsrecht, Schnelle Zulassung statt 190 Fragebögen - Gastbeitrag von Dr. Andreas Kästner“

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