News

VID-Initiative: Vorschläge für einheitliche Standards zur Ermittlung der Insolvenzeröffnungsgründe

Der Verband der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (VID) spielt seit Jahrzehnten mit seiner gebündelten Praxiserfahrung eine aktive Rolle bei der Verbesserung des Insolvenzrechts und unterstützt als geschätzter Gesprächspartner von Entscheidungsträgern auf Landes- und Bundesebene die politische Meinungsbildung. So wirkt der VID an der Entwicklung von Standards zur Verbesserung des Wirtschafts- und Insolvenzrechts mit, insbesondere hat er den Qualitätsstandard „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ (GOI) entwickelt und damit den Maßstab für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung gesetzt. Der Verband betont, dass er seinen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Grundlagen für eine sanierungsorientierte Insolvenzverwaltung setzt.

In diesem Zusammenhang wurden kürzlich die Empfehlungen des VID-Ausschusses Betriebswirtschaft zur standardisierten Feststellung von Insolvenzgründen um Vorschläge zur Feststellung der Überschuldung ergänzt. Die Notwendigkeit, einheitliche Standards zu definieren, sieht der VID lt. Einleitung der Empfehlung unter anderem darin begründet, dass sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur und Praxis eine Vielzahl von teils synonym verwendeten, teils unterschiedlichen, jedenfalls aber uneinheitlichen Begriffen kursiere. Der VID nennt Beispiele, so z. B. handelsbilanzielle, bilanzielle, handelsrechtliche, buchhalterische, rechnerische, rechtliche und insolvenzrechtliche Überschuldung und empfiehlt konsistente Verwendung:

  • Die Begriffe handelsbilanzielle, bilanzielle, handelsrechtliche und bilanzielle Überschuldung sind synonym zu verwenden, d.h. sie sollen denselben Sachverhalt beschreiben,
  • die Begriffe der rechtlichen, bilanziellen und insolvenzrechtlichen Überschuldung sollten dem Gesamttatbestand des § 19 InsO zugeordnet werden, d.h. diese Begriffe bezeichnen die zweistufige Prüfung im Sinne des Gesetzes,
  • der Begriff der „rechnerischen Überschuldung“ soll dagegen den ersten Tatbestand des Gesetzes bezeichnen, also die Gegenüberstellung von Vermögen und Verbindlichkeiten.

Darüber hinaus werden Empfehlungen zu den Begriffen „Fortführungsprognose“ bzw. „Fortbestehensprognose“ gegeben, wobei in Anlehnung an § 19 InsO und die dort verwendete Formulierung „Fortführung des Unternehmens“ dem Begriff „Fortführungsprognose“ der Vorzug gegeben wird.

Ebenso bezieht sich der VID in seiner Empfehlung auf die häufig synonyme Verwendung der Begriffe „Liquidationswert“ bzw. „Zerschlagungswert“ und weist darauf hin, dass die Begriffe nicht zwangsläufig das Gleiche beschreiben. Als sinnvolles Unterscheidungsmerkmal wird vorgeschlagen, dass der Zerschlagungswert im Gegensatz zum Liquidationswert die Verwertung unter hohem Zeitdruck bezeichnen soll.

Zu der in Fachkreisen geführten Grundsatzdiskussion um den Tatbestand der Überschuldung als Insolvenzgrund nimmt der VID in der Empfehlung ebenfalls Stellung. Die Experten weisen darauf hin, dass der Insolvenzgrund der Überschuldung einerseits den Gläubigerinteressen diene. Zum anderen habe der Gesetzgeber durch den vorgesehenen Prognosezeitraum zugleich den Erhalt des Unternehmens durch die verschiedenen im Zuge der Insolvenzrechtsreformen geschaffenen Sanierungsmöglichkeiten in den Vordergrund gestellt, wie z.B. Sanierung und Restrukturierung oder ggf. einen Insolvenzplan im Rahmen des Insolvenzverfahrens.

Die Insolvenzordnung definiert die Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Zahlungsunfähigkeit (§17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§18 InsO) und (§19 InsO) Überschuldung. Zu den Gründen der Zahlungsunfähigkeit sowie der drohenden Zahlungsunfähigkeit hat der Verband bereits in den vergangenen Jahren Empfehlungen formuliert.

Quellenhinweise:
Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (VID), Initiative, 20.02.2025 „VID-Empfehlungen zum Insolvenzrecht - Ermittlung der Überschuldung
Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (VID), Initiative, 22.01.2024 „VID-Empfehlungen zum Insolvenzrecht - Ermittlung der drohenden Zahlungsunfähigkeit
Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (VID), Initiative, 04.07.2022 „VID-Empfehlungen zum Insolvenzrecht - Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit