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Trend bei den Unternehmensinsolvenzen noch rückläufig, Bundesregierung verweist auf unsicheren Ausblick

Das Statistische Bundesamt meldet für den Juni wieder einen Rückgang der beantragten Regelinsolvenzen im Vergleich zum Vormonat, der Anstieg aus dem Mai hat sich somit nicht fortgesetzt.

Auch im Jahresvergleich zeigt der Kurvenverlauf nach unten, die endgültigen Zahlen für April 2022 weisen 6,4 % weniger Unternehmensinsolvenzen aus als im Vorjahresmonat. Zu beachten sind dabei jedoch noch die Auswirkungen der Sonderregelungen infolge von Corona und Hochwasser - so war die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens noch bis Ende April 2021 für solche Unternehmen ausgesetzt, die auf die Auszahlung von Corona-Hilfsleistungen warteten. Waren Hochwasserschäden Ursache der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, galt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht noch bis Januar dieses Jahres.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verweist in einer Lagebeurteilung zur wirtschaftlichen Entwicklung ebenfalls auf die noch rückläufigen Zahlen und sieht trotz gestiegener Risiken bisher keinen wesentlichen Anstieg in der unmittelbaren Zukunft. Das erste Halbjahr zeigte sich im Hinblick auf die konjunkturelle Entwicklung so auch insgesamt noch solide.

Andererseits ist der Ausblick auf den weiteren Verlauf erwartungsgemäß zurückhaltend:

„Es lässt sich derzeit nicht abschätzen, welche Dynamik das Insolvenzgeschehen im Laufe des Jahres entwickeln wird.“

Zu den Pressemeldungen:
Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 297 vom 13. Juli 2022
sowie
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Pressemitteilung vom 14.07.2022: „Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Juli 2022“