News

Neu im Servicebereich: Sanierung und Restrukturierung

Mit mehreren Änderungen an der Insolvenzordnung (InsO) hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren flexible Instrumente zur Sanierung und Restrukturierung notleidender Unternehmen geschaffen. Hinzugekommen ist zudem das unter der Abkürzung StaRUG bekannte Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, mit dem eine Richtlinie zur EU-weiten Harmonisierung von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren in deutsches Recht umgesetzt wurde. Der Rechtsrahmen für Unternehmenssanierungen innerhalb und außerhalb des Insolvenzverfahrens wurde damit erheblich erweitert.

Die Verfahren verfolgen ähnliche Ziele, insbesondere die Weiterführung notleidender Unternehmen nach einer Sanierung, und damit verbunden möglichst den Erhalt von Arbeitsplätzen. Sie bieten die Möglichkeit zur Neuaufstellung unter der Schutzwirkung eines geordneten Verfahrens. Im Fokus bleiben die Gläubigerinteressen. Das breite Spektrum der Gestaltungsmöglichkeiten verbessert die Chancen zum Erhalt des Unternehmens jedoch erheblich.
Gleichzeitig ergibt sich eine neue Komplexität bei der Auswahl und Entscheidung für den zum Einzelfall passenden Verfahrensweg.

Einen Einblick in die Varianten bieten wir in unserem Servicebereich. Sie finden dort Erläuterungen zu Ablauf und Voraussetzungen der verschiedenen Verfahren innerhalb der InsO und nach StaRUG:

 

Sanierung in Eigenregie

Eine Voraussetzung teilen sich alle zur Verfügung stehenden Optionen: nur frühzeitiges Handeln zu einem Zeitpunkt, bevor die Krise akut wird, kann zum Erfolg führen, die Faustregel für eine Sanierung in Eigenregie ist schlicht „je früher, desto besser“. Eine rechtzeitige Analyse der Ausgangssituation, die vertrauensvolle Kommunikation mit allen Beteiligten und eine strukturierte Planung aller erforderlichen Schritte im Verlauf des Verfahrens sind für das Gelingen essenziell.

Dr. Holger-René Bruckhoff: „Ist die Zahlungsunfähigkeit erst eingetreten, fallen die Möglichkeiten des StaRUG und des Verfahrens in Eigenverwaltung weg. Nimmt die Geschäftsleitung das Verfahren jedoch schon bei ersten Krisenanzeichen, spätestens bei drohender Zahlungsunfähigkeit in Angriff, stehen die Chancen für eine Sanierung in Eigenregie gut.“
Linda Nowak ergänzt: „Der Paradigmenwechsel durch die gesetzgeberischen Änderungen und Ergänzungen war erheblich, das Insolvenzrecht bietet nun echte Chancen zum Neustart ohne das Stigma des Scheiterns.“

Externe Beratung ist dabei unverzichtbar, um einerseits eine objektive Beurteilung des Ist-Stands und andererseits eine bestmögliche Planung unter Berücksichtigung aller insolvenzrechtlichen Pflichten und Vorgaben zu erreichen.

Die Beschreibungen der Verfahrensabläufe können und sollen dabei nur einen ersten Einblick bieten. Als erfahrene und zertifizierte InsolvenzverwalterInnen beantworten wir von der Kanzlei Bruckhoff - Dienstleistung mit Recht Ihre Fragen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Lösungswege aus der Krise.

Kontaktdaten finden Sie auf den Seiten unserer Standorte Aachen, Bergisch Gladbach, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Köln, Troisdorf sowie Velbert.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular, wir rufen Sie gerne zurück.