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Kanzlei Bruckhoff - Dienstleistung mit Recht erneut erfolgreich nach ISO 9001:2015 und GOI-Standards rezertifiziert

Bereits Anfang Dezember 2025 wurde die Kanzlei Bruckhoff - Dienstleistung mit Recht erneut erfolgreich auf Basis der DIN EN ISO 9001:2015 rezertifiziert. Die Zertifizierung, die bereits seit 2016 besteht, bestätigt die hohen Qualitätsstandards der Kanzlei, der Zertifizierungsprozess erfolgte durch die Normec VQZ GmbH (vormals VQZ Bonn GmbH) und umfasst das gesamte Portfolio mit den Bereichen

Diese international anerkannte Qualitätsnorm stellt sicher, dass sämtliche Arbeitsabläufe unserer Kanzlei klar strukturiert, transparent dokumentiert und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Gerade für im Insolvenzrecht tätige Rechtsanwälte, ihre Mandanten und alle Prozessbeteiligten spielt die Einhaltung dieser Normen eine wichtige Rolle. Linda Nowak, Rechtsanwältin und Insolvenzverwalterin: „Die komplexen und oft zeitkritischen Verfahrensabläufe erfordern ein präzises Fristenmanagement, eine verlässliche Kommunikation mit Gerichten und Gläubigern sowie eine lückenlose Dokumentation. Die Rezertifizierung bestätigt, dass unsere Prozesse diesen hohen Anforderungen entsprechen und wir unseren Mandanten wie auch unseren Geschäftspartnern ein dauerhaft verlässliches Qualitätsniveau bieten.“

Gleichzeitig fand auch die erfolgreiche Rezertifizierung der ebenfalls seit 2016 bestehenden Zertifizierung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung (GOI) des VID e.V. statt. Diese Standards gehen in vielen Punkten über gesetzliche Vorgaben hinaus und gewährleisten eine unabhängige, transparente sowie qualitativ hochwertige Insolvenzverwaltung. Sie stellen sicher, dass in sämtlichen Verfahrensschritten die geforderten fachlichen und organisatorischen Maßstäbe eingehalten werden.

Mit der erneuten Bestätigung unserer Qualitätsstandards ist unsere Kanzlei Bruckhoff - Dienstleistung mit Recht nun bereits seit 2016 zertifiziert, ein verlässlicher Nachweis dafür, dass wir die hohen Anforderungen der Insolvenz- und Eigenverwaltung jederzeit vollständig erfüllen. Neben der Einhaltung der fachlichen Anforderungen hat jedoch auch der persönliche Umgang einen besonderen Stellenwert, denn hinter jedem Insolvenzfall - unabhängig davon, ob es um ein Unternehmen oder eine Verbraucherinsolvenz geht - stehen die Betroffenen, die sich oft in einer existenziell belastenden Situation befinden, geprägt von Unsicherheit, Sorgen und schwierigen Entscheidungen. Dr. Holger-René Bruckhoff, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und Insolvenzverwalter, betont: „Jeder Prozessbeteiligte muss sich selbstverständlich auf die Einhaltung aller prozessualen Anforderungen verlassen können, dafür steht die Zertifizierung. Daneben ist mir aber auch wichtig, dass Betroffene bei uns nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich gut aufgehoben sind. Mit dieser Haltung begleiten wir alle Beteiligten durch herausfordernde Phasen - mit Empathie und der Erfahrung, die es braucht, um auch in Krisenphasen verlässliche Orientierung zu geben“.