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Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Justiz im Bundestag angenommen

In seiner Sitzung am 14. Juni hat der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz angenommen, die Änderungen treten bereits zum 17. Juli 2024 in Kraft. Das Gesetz beinhaltet u.a. Änderungen am Insolvenzrecht, eine Übergangsregelung gilt für Verfahren, die vor diesem Datum eröffnet wurden.

Beschlossen wurde u.a. die verpflichtende Einführung eines elektronischen Gläubigerinformationssystems (eGIS), das zukünftig zwingend durch den Insolvenzverwalter vorzuhalten ist. Betroffene Interessengruppen konnten sich demnach nicht mit ihrer Forderung - wir berichteten - nach einem konsistenten, zentral geführten Informationssystem in Händen der Justiz durchsetzen.

Die Forderungsanmeldung erfolgt zukünftig in einem elektronischen Format. Das Gläubigerinformationssystem soll den Insolvenzgläubigern und Verfahrensbeteiligten als zentrale Informationsplattform zur Verfügung stehen und alle Entscheidungen des Insolvenzgerichts sowie verfahrensrelevante Unterlagen in einem gängigen Dateiformat unverzüglich zum elektronischen Abruf anbieten. Insbesondere müssen Dokumente im Gläubigerinformationssystem hinterlegt und gesondert kenntlich gemacht werden, die dem Insolvenzgläubiger zugestellt wurden (§ 8, Absatz 3 InsO).

Weitere Änderungen betreffen das „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“ (StaRUG). Hier zielt der Gesetzgeber im Wesentlichen darauf, den Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten zu erweitern. So kann zukünftig auf die Zustellung des Restrukturierungsplans verzichtet werden, wenn der elektronische Zugriff auf das vollständige Dokument inklusive aller Anlagen sichergestellt ist.

Quellenhinweise:
Deutscher Bundestag, Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
Deutscher Bundestag, Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz, Beschlussempfehlung und Bericht Rechtsausschuss