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Früherkennung von Unternehmensrisiken: Strategien zur Insolvenzvermeidung
Vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftslage und der steigenden Zahl von Unternehmensinsolvenzen stehen Unternehmen vor der Aufgabe, drohende Krisen zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Mit der Einführung des StaRUG hat der Gesetzgeber zudem die Pflichten zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement erweitert ( § 1 StaRUG). Grundsätzlich gilt, dass die meisten Unternehmen irgendwann in ihrer Entwicklung wirtschaftliche Schwierigkeiten erleben und diese bei rechtzeitigem Handeln auch überwinden können. Krisen entwickeln sich jedoch meist schleichend, wobei erste Krisensignale erfahrungsgemäß häufig unerkannt bleiben. Schwindet beispielsweise das Vertrauen einzelner Kunden, kann dies bereits ein Hinweis darauf sein, dass die strategische Ausrichtung des Unternehmens nicht mehr den Anforderungen des Marktes entspricht. Ebenso kann eine ansteigende Personalfluktuation auf eine schwach ausgeprägte Innovationskraft hindeuten, wenn Mitarbeiter beispielsweise keine attraktiven Karrierechancen sehen.
Die Früherkennung von Unternehmensrisiken ist jedoch Voraussetzung für die Entwicklung geeigneter Strategien und Konzepte. Die Einrichtung eines Frühwarnsystems hilft, mögliche Indikatoren zu erkennen, bevor sie sich auf Umsatz und Gewinn auswirken und den Unternehmenserfolg insgesamt in Frage stellen. Auch wenn sich die Anzeichen je nach Geschäftsgegenstand und Branche unterscheiden, gibt es typische Stadien einer Unternehmenskrise:
- Ein frühes Krisenstadium wird als Stakeholderkrise oder Strategiekrise bezeichnet und deutet auf Fehlentscheidungen in der Ausrichtung und Organisation des Unternehmens hin - ein Verlust der Wettbewerbsfähigkeit macht sich bemerkbar, einzelne Kunden wenden sich ab, aber es besteht noch kein akuter Handlungsbedarf in Bezug auf die Unternehmensfinanzierung. Die Problematik in dieser Phase besteht darin, diese ersten Anzeichen richtig zu deuten.
- Trifft das Management nicht bereits in diesem frühen Stadium die richtigen strategischen Entscheidungen, kann es zu einer Produktkrise oder Absatzkrise kommen, die sich intern bereits in Umsatzrückgängen, sinkenden Gewinnen oder gar Verlusten niederschlägt, die wiederum die Finanzierung der Unternehmenstätigkeit erschweren oder verteuern.
- In letzter Konsequenz können diese Faktoren zu einer Liquiditätskrise führen. Diese kann die Insolvenz des Unternehmens und die Einstellung der Geschäftstätigkeit zur Folge haben.
Externe Beratung hilft Unternehmern oder Geschäftsführern dabei, einen systematischen Ansatz zur Früherkennung von Geschäftsrisiken zu entwickeln. Die Analyse umfasst idealerweise die Betrachtung des Ist-Zustands des Unternehmens, Prognosen zur Entwicklung des Geschäftsumfelds, eine Übersicht über mögliche Risikofakten und eine Prüfung der Geschäftsprozesse im Hinblick auf bereits erkennbare Alarmsignale.
Messgrößen und Warnschwellen wie beispielsweise steigende Lagerbestände, die auf Absatzrückgang hinweisen, sollten konkret definiert werden, um zukünftig schnell und zielgerichtet auf erste Risikoindikatoren reagieren zu können. „Routinen führen oft dazu, dass Risiken im eigenen Handeln oder im System übersehen werden. Ein Blick von außen und externe Expertise können helfen, Schwachstellen aufzudecken, die im Tagesgeschäft übersehen werden. So werden frühzeitig und fundiert Risikomerkmale identifiziert und damit die Weichen für eine nachhaltige und erfolgreiche Entwicklung gestellt“ fasst Dr. Holger-René Bruckhoff, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, seine Erfahrungen mit Unternehmen in der Krise zusammen. „Als zertifizierte Insolvenzverwalter kennen wir bei Bruckhoff - Dienstleistung mit Recht die Stellschrauben, die bei rechtzeitigem Eingreifen helfen können, Unternehmensinsolvenzen zu vermeiden.“
Weitere Informationen:
Das Bundesministerium der Justiz stellt Informationen über die von öffentlichen Stellen bereitgestellten Instrumentarien zur frühzeitigen Identifizierung von Unternehmenskrisen (Frühwarnsysteme) in seinem Internetauftritt zur Verfügung: Frühwarnsysteme nach § 101 StaRUG