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Änderung der Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung - Urteil des IX. Zivilsenats vom 3.3.2022

In einer Reihe von Urteilen hat der BGH den Weg der Prüfung der Vorsatzanfechtung neu ausgerichtet. Die am 3. März veröffentlichte Entscheidung formuliert dazu nun folgenden Leitsatz:

„Aus der Insolvenzantragspflicht oder dem Zahlungsverbot ergibt sich für den Benachteiligungsvorsatz keine Begrenzung des Zeitraums, den der Schuldner, der seine Zahlungsunfähigkeit erkannt hat, für eine künftige Befriedigung seiner Gläubiger in Betracht ziehen darf.“

Zum Urteil:
Urteil des IX. Zivilsenats vom 3.3.2022 - IX ZR 78/20