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DAkkS stuft überarbeitetes Prüfprogramm des VID für GOI-Zertifizierungen als akkreditierungsfähig ein
Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) hat die Prüfungsordnung zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung (GOI) in einer neuen Fassung vorgelegt. Die Prüfungsordnung wurde grundlegend überarbeitet und an die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17021-1 angepasst, um die Konformität mit den internationalen Standards für Managementsystem-Zertifizierungen sicherzustellen. Die inhaltlichen Prüfkriterien der GOI bleiben hingegen unverändert und bilden weiterhin den maßgeblichen fachlichen Prüfungsmaßstab. Die aktuelle Fassung vom 7.7.26 mit Versionsnummer 03/2026 wurde vom DAkkS-Programmausschuss im September 2026 nun als akkreditierungsfähig eingestuft.
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) nimmt als nationale Akkreditierungsstelle im Auftrag des Bundes hoheitliche Aufgaben wahr. Sie prüft, ob Zertifizierungsstellen die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllen, um Zertifizierungsaudits nach festgelegten Programmen durchzuführen und entsprechende Zertifikate auszustellen. Im Zusammenhang mit GOI-Zertifizierungen sind dies unter anderem DQS, DEKRA Certification und Normec VQZ (vormals VQZ Bonn).
Akkreditierung der Zertifizierer steht noch aus
Das GOI-Programm ist damit als akkreditierungsfähig bestätigt, eine Akkreditierung für die Zertifizierung nach dem Programm liegt jedoch noch bei keiner konkreten Zertifizierungsstelle vor. Im nächsten Schritt können Zertifizierungsstellen das neue Programm in ihre Verfahren übernehmen und eine Erst- oder Erweiterungsakkreditierung beantragen. Eine DAkkS-akkreditierte Zertifizierung nach dem neuen Programm wird erst möglich, sobald mindestens eine Zertifizierungsstelle hierfür erfolgreich akkreditiert wurde.
Quellenhinweis:
Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands, GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung

