News
Fachverbände bilden Beratungskommission: Impulse für ein schlankeres und digitaleres Verbraucherinsolvenzverfahren
Das deutsche Verbraucherinsolvenzrecht wurde zuletzt durch das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung entscheidend novelliert. Die wichtigste Änderung und Verbesserung für Betroffene war damals die Reduzierung der Verfahrensdauer von zuvor sechs auf nun drei Jahre (§ 287 InsO). Zudem senkte der Gesetzgeber die Hürden für einen wirtschaftlichen Neustart und verlängerte gleichzeitig die Sperrfristen für ein Zweitverfahren, um Missbrauch zu verhindern.
Auf Basis des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz plant der Gesetzgeber nun weitere Anpassungen, um das Verbraucherinsolvenzverfahren zu verschlanken und zu digitalisieren. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens forderte der Bundestag die Regierung zuletzt auf, gemeinsam mit den Ländern Modernisierungsvorschläge zu entwickeln. Bereits verabschiedet wurde im November vergangenen Jahres das Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher. Damit ist das Ziel der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, den Zugang zur Schuldnerberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher in finanziellen Schwierigkeiten sicherzustellen, in deutsches Recht umgesetzt.
Eine Stellungnahme, die im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetzentwurf bei Expertenanhörungen vom Vorsitzenden des Verbands der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) eingereicht worden war, stieß bereits auf positive Resonanz. Der VID-Vorsitzende hatte darin eine grundlegende Modernisierung und Digitalisierung des Verbraucherinsolvenzverfahrens angemahnt, da das aktuelle System einen hohen Verwaltungsaufwand verursache. Eine vollständige Digitalisierung aller Abläufe soll Medienbrüche vermeiden, Bearbeitungszeiten verkürzen und Transparenz erhöhen. Durch diese Reform könnten erhebliche Personal- und Kosteneinsparungen erzielt werden, freiwerdende Mittel könnten genutzt werden, um eine flächendeckende Versorgung, ausreichende Finanzierung und qualitative Mindeststandards in der Schuldnerberatung sicherzustellen.
Auf Basis dieser Stellungnahme hat der Bundestag eine begleitende Entschließung angenommen, die Bundesregierung und Länder auffordert, im Rahmen der finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben Vorschläge für eine auskömmliche Finanzierung und damit die Zukunftsfähigkeit der Schuldnerberatung in Deutschland sicherzustellen, insbesondere in Hinblick auf den Grundsatz der Kostenfreiheit. Weiter geht es um die Frage, wie durch Verschlankung des Verfahrens, Anpassungen im Verbraucherinsolvenzrecht und die Digitalisierung von Schuldnerberatungsprozessen sowie Verbraucherinsolvenzverfahren bessere und schnellere Ergebnisse bei gleichzeitiger Kostenersparnis erzielt werden können.
Expertenkommission eingesetzt
Bis zum Herbst dieses Jahres soll nun eine Kommission konkrete Vorschläge erarbeiten. Am 17. April haben der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) gemeinsam mitgeteilt, dass sie in dieser Expertenkommission den Gesetzgeber mit entsprechenden Vorschlägen zur Verschlankung und Digitalisierung des Verbraucherinsolvenzverfahrens unterstützen werden mit dem Ziel, die Struktur und Finanzierung der Schuldnerberatung nachhaltig zu verbessern.
Die neu gebildete und mit elf Experten aus Justiz, Wissenschaft und Praxis besetzte Kommission soll nun unter Leitung von Marie Luise Graf-Schlicker (Ministerialdirektorin a.D. und Mitglied im Ausschuss Insolvenzrecht des Deutschen Anwaltvereins) bis Oktober entsprechende Vorschläge erarbeiten.
Der VID sieht in der Gesetzesinitiative große Chancen: Mit mehr als 70.000 Verfahren jährlich bietet eine grundlegende Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens ein enormes Potenzial, auf Seiten der Gerichte Kosten einzusparen und durch die durchgängige Digitalisierung der Abläufe den Zugang zum Verfahren für die Betroffenen zu erleichtern. Die Kommission bietet die Möglichkeit, verschiedene Einzelansätze zu einem umfassenden Reformpaket zusammenzuführen und so die Qualität und Praxisnähe des Verbraucherinsolvenzrechts weiter zu verbessern.
Linda Nowak, Rechtsanwältin und Insolvenzverwalterin bei Bruckhoff - Dienstleistung mit Recht begrüßt die Initiative: „Eine durchgängige Digitalisierung des Verbraucherinsolvenzverfahrens kann sowohl die Betroffenen als auch die Insolvenzverwalter spürbar entlasten, Fehlerquellen reduzieren und Kosten senken. Für Schuldner bedeutet das weniger Bürokratie und damit einen zügigeren Zugang zur Restschuldbefreiung. Für Insolvenzverwalter erleichtert die Entlastung von Routineaufgaben die Konzentration auf das Wesentliche – das ist für uns die Suche nach der bestmöglichen Lösung für alle Beteiligten unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der Betroffenen“.
Quellenhinweise:
Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (VID), Pressemitteilung vom 17.04.2026: „Verschlanken und digitalisieren: Gemeinsame Kommission von DAV und VID erarbeitet Vorschläge zum Verbraucherinsolvenzrecht“
Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (VID), Stellungnahme vom 30.10.2025 im Rahmen der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am 5.11.2025 zum Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG)

