Bruckhoff Rechtsberatung

Seit 2010 ist die Kanzlei Bruckhoff - Dienstleistung mit Recht mit ihrem interdisziplinären Portfolio im Dienste ihrer Mandanten tätig. Neben der Rechtsberatung verfügen wir über besondere Expertise in den Geschäftsbereichen Insolvenzberatung, Restrukturierung und Sanierung, Insolvenzverwaltung, Zwangsverwaltung und Private Wealth Management.

An acht Standorten im Rheinland, Ruhrgebiet und dem Bergischen Land in Nordrhein-Westfalen regional aufgestellt, gleichermaßen national wie international tätig, betreuen wir Mandanten aus dem Unternehmens-Mittelstand.

Weitere Schwerpunkte liegen insbesondere auf den Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Arbeitsrechts.

Unser Portfolio umfasst Rechtsberatung in den Bereichen:

  • Vorbereitung einer geordneten Insolvenz
  • Prüfung der Insolvenzantragspflicht und ihrer Gründe
  • Präventive Restrukturierung für Unternehmen nach dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) außerhalb eines Insolvenzverfahrens
  • Beratung und Begleitung bei Eigenverwaltung
  • Vorbereitung und Begleitung im Schutzschirmverfahren
  • Ausarbeitung und Prüfung von Insolvenzplänen
  • Übernahme von Organfunktionen bereits vor der Insolvenz
  • Durchsetzung der Rechte von Gläubigern und Gläubigergruppen im Insolvenzverfahren, Vertretung in Gläubigerausschüssen
  • Übertragende Sanierung, Asset Deal
  • Verhandlung von Fortführungsvereinbarungen mit dem Insolvenzverwalter
  • Beratung des Insolvenzverwalters

Interimsmanagement

  • Treuhändertätigkeit
  • Strukturierung von Konzernfinanzierungen
  • Erstellen von Sanierungskonzepten
  • Verschmelzung, Auf- und Abspaltung, Ausgliederung (UmwG)
  • Beratung von Unternehmen in der Krise des Geschäftspartners
  • Absicherung von Ausfallrisiken für den Fall der Insolvenz des Geschäftspartners
  • Sicherung und Durchsetzung von Rechten der Gläubiger
  • Absicherung der Fertigstellung von Projekten

Gesellschaftsrecht

  • Vorsorgender Aufbau von Handlungsalternativen, Stress-Test
  • Vermeidung von Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte in der Krise
  • Implementierung und Überwachung von Compliance-Strukturen, Risk-Management
  • Kapitalveränderungen, Gesellschafterleistungen

Finanzierung

  • Vorbereitung und Begleitung von Gesprächen mit Kreditinstituten
  • Restrukturierung von Finanzierungen (Tilgungsaussetzungen, Konditionsanpassungen, Nachbesicherungen)
  • Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten bei Verletzung von Finanzkennzahlen oder sonstigen Schwierigkeiten unter Kreditverhältnissen
  • Erschließung zusätzlicher Finanzierungsquellen: Factoring, Leasingmodelle (u.a. Sale-and-lease-back), Genussrechte, Anleihen, staatliche Förderprogramme
  • Einbindung wirtschaftlicher und politischer Kompetenzträger sowie von Interessenverbänden

Distressed M&A/Debt Equity Swap

  • Erwerb von Unternehmen in der Krise und aus der Insolvenz
  • Verkauf und Kauf von Distressed Assets (notleidende Forderungen, notleidende Unternehmen)
  • Umwandlung von Forderungen in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte

Kreditgeber und Banken

  • Prüfung der Sanierungsfähigkeit gefährdeter Unternehmen
  • Beratung und Prüfung der Insolvenzfestigkeit von Sicherheiten
  • Wahrnehmung der Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter

Steuerrecht

  • Prüfung des Insolvenzstatus: Erstellen der Fortbestehungsprognose (Überschuldungs- und Liquiditätsstatus)
  • Beratung spezieller insolvenzrechtlicher Bilanzierungs- und Bewertungsfragen
  • Verhandlung mit Finanzbehörden und Kommunen, Einholung von verbindlichen Auskünften
  • Antrag auf Stundung und/oder Erlass von Steuern aus Sanierungsgewinnen
  • Beratung zur Optimierung steuerlicher Verlustnutzung bei Restrukturierung

Arbeitsrecht

  • Personalkostensenkung
  • Änderungskündigungen
  • Kurzarbeit
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Betriebliche Bündnisse für Arbeit
  • Transfergesellschaften
  • Betriebsübergang nach § 613 a BGB, Outsourcing
  • Sanierungstarifverträge zur Beschäftigungssicherung

Beratung von Unternehmen, Gründern, Vereinen und Freiberuflern

  • Wahl der Rechtsform, Rechtsformänderung
  • Gesellschafterverträge, Geschäftsführerverträge, Prokuristenverträge
  • Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung
  • Erwerb und Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensnachfolge
  • Haftungsfragen
  • Personengesellschaften: Beratung zu Geschäftsformen, Rechtsformwahl, Errichtung, Gesellschafter, Beschlussfassung, Beendigung
  • Kapitalgesellschaften: Geschäftsformen, Publizitätspflichten, Errichtung, Organe, Zuständigkeiten, Beschlussfassung, Beendigung
  • Internationales Gesellschaftsrecht: Europäisches Gesellschaftsrecht, Societas Europaea (SE), Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), Europäische Privatgesellschaft
  • Materielles Gesellschafts- und Konzernrecht: Konzernrecht, insbesondere Recht der verbundenen Unternehmen, Umwandlungsrecht, Unternehmenskauf
  • Bilanz- und Steuerrecht: Bilanzierung nach Handelsrecht und Steuerrecht, Besteuerung der Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Gesellschaftsformen: Verein (e.V.), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (oHG), Kommanditgesellschaft (KG), Sonderform GmbH & Co. KG, Stille Gesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft (PartG), auch mit beschränkter Berufshaftung (mbB)

Beratung zu Fragen des Handelsrechts

  • Handels-, Vertriebs- und Lieferverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Materielles Handelsrecht: Recht des Handelsstandes, Recht der Handelsgeschäfte, Internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht, Incoterms
  • Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts: Registerklagen, Zuständigkeiten, Parteien, Typische Verfahren im Handels- und Gesellschaftsrecht, Klageerstellung/-erwiderung, Beweiserhebung, Besteuerung der Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bankvertragsrecht, Konto und dessen Sonderformen
  • Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft
  • Zahlungsverkehr, insbesondere Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr, EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking, Kreditkartengeschäft
  • Sonstige Bankgeschäfte – insbesondere im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG – z. B. Pfandbriefgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotgeschäft, Garantiegeschäft, Emissionsgeschäft, Konsortialgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft
  • Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesondere Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung
  • Factoring/Leasing
  • Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte
  • Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht
  • Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Verfahrens- und Prozessrecht

Individualarbeitsrecht

  • Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
  • Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen
  • Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht

Kollektives Arbeitsrecht

  • Tarifvertragsrecht
  • Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
  • Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht

Verfahrens- und Prozessrecht

  • Beratung von Gläubigern und Schuldnern in Zwangsverwaltungs- und -versteigerungsverfahren

Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Vertragsprüfung im Bereich Vermögensverwaltung, Vermögensanlage und Family Office

  • Materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien- , Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht
  • Internationales Privatrecht im Erbrecht
  • Vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung
  • Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft
  • Steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung im Erbrecht
  • Unternehmensnachfolge, Nachfolgeregelungen
  • Vertragsprüfung im Bereich Vermögensverwaltung, Vermögensanlage und Family Office
  • Beratung in Fragen der Stiftungserrichtung und Findung der Rechtsform

  • Vermögensausstattung, Akqusition von Mitteln

  • Treuhandstiftung, Wahl des Treuhänders

  • Steuerliche Aspekte gemeinnütziger und nicht gemeinnütziger Stiftungen

  • Stiftung per Testament, Beratung zur Testamentsgestaltung

  • Familienstiftung zur Versorgung Angehöriger oder zum Zweck der Unternehmensnachfolge

  • Prüfung bestehender Stiftungen unter Berücksichtigung der Stiftungsrechtsreform von 2021

Ihre Ansprechpartner

Dr. Holger-René Bruckhoff, LL.M. ist als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und Insolvenzverwalter seit 2002 vorwiegend im Bereich Insolvenzberatung, Restrukturierung und Sanierung, Insolvenzverwaltung und Zwangsverwaltung tätig. Neben seiner umfassenden Tätigkeit in der Rechtsberatung ist er insbesondere im Bereich Private Wealth Management - Erbrecht, Nachfolgegestaltung und Vermögensmanagement aktiv.

zum Profil

zum Profil

Thomas Meusemann ist seit 2003 als Rechtsanwalt im Bereich Insolvenzberatung, Restrukturierung und Sanierung sowie Insolvenzverwaltung tätig. Neben seiner umfassenden Tätigkeit in der Rechtsberatung ist er insbesondere als Prozessanwalt forensisch tätig.

zum Profil